Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die Angebote unserer Sozialstation. Mit einem Klick auf das jeweilige Angebot haben Sie die Möglichkeit, sich genauer zu informieren. Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Angeboten haben, rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 09521 926-500 an. Wir beraten Sie gerne.
Pflege - Beratung - Schulung - Dienstleistung
Grundpflege
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistungen in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Grundpflege
Körperpflege
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Blasen- und Darmentleerung
- und anderes mehr
Mobilität
Hierzu gehört die Unterstützung bzw. Übernahme von:
- Lagern (d.h. Drehen des Pflegebedürftigen im Bett)
- An- und Auskleiden
- Gehen
- Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- und anderes mehr
Ernährung
Hierzu gehört:
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Verabreichung von Sondennahrung
- und anderes mehr
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Hierzu gehört:
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierungsmöglichkeiten
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Private Kostenübernahme
Behandlungspflege
Voraussetzung
Die Leistung muss vom behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Selbstverständlich können Sie die unten genannten Leistungen auch privat in Anspruch nehmen.
Übersicht über Leistungen der Behandlungspflege
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden (z.B. bei Wundliegen, offenes Bein)
- Blutzuckerbestimmungen
- Injektionen (z.B. Insulin)
- Medikamente richten und Überwachung der Einnahme
- Blutdruckkontrollen
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterversorgung
- Versorgung von Trachealkanülen
- Einreibung von verschreibungspflichtigen Salben
- Einlauf
- Anleitung von Angehörigen zur Behandlungspflege
- Versorgung von PEG-Sonden
- und anderes mehr
Finanzierung
- Die von den Krankenkassen genehmigten Leistungen werden von dieser auch übernommen.
- Zusätzlich stellt Ihnen die Krankenkasse einmal jährlich für die ersten 28 Tage der Behandlung 10% der Kosten in Rechnung.
- Für Sie wichtig: Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt. So dürfen die Zuzahlungen, die Sie während eines Kalenderjahres leisten, maximal 2 % ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt betragen. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Obergrenze 1 %. Werden diese sog. Belastungsgrenzen überschritten, so stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten haben. Dies ist im § 62 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) geregelt.
- Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt, können selbstverständlich privat in Anspruch genommen werden.
Hauswirtschaftliche Dienstleistungen
Voraussetzung
Jeder kann diese Leistung in Anspruch nehmen.
Übersicht über unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen
- Verschiedene Besorgungen, z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Rezepte, Medikamente. Selbstverständlich räumen wir die Besorgungen auch ein.
- Kochen und Zubereiten einer Mahlzeit
- Spülen
- Reinigung der Wohnung
- Waschen der Wäsche und Kleidung sowie Einräumen dieser Wäsche
- Beheizen der Wohnung
- und anderes mehr
Finanzierung
- Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind, besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse, entsprechend Ihrer Pflegestufe.
- Selbstverständlich können die Leistungen auch privat in Anspruch genommen werden.
Beratungsbesuch
Vorgeschriebener Beratungsbesuch
Wenn Sie in eine Pflegestufe eingruppiert sind und Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI (elftes Sozialgesetzbuch) in der eigenen Häuslichkeit durch eine Sozialstation durchführen. Bei Pflegestufe I und II ist ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegestufe III ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr erforderlich.
Unsere speziell geschulten und erfahrenen Pflegekräfte übernehmen diese Beratung gerne. Die Kosten hierfür übernimmt ihre Pflegekasse. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin mit uns.
Menübringdienst
Weitere Informationen zum Menübringdienst finden Sie auf der Homepage des Caritasverbandes für den Landkreis Haßberge e.V.
Hier gelangen Sie zum Web-Auftritt des Caritasverbandes.
Hausnotruf
Auskunft über diese moderne Dienstleistung für mehr Sicherheit und Komfort für die von ihnen betreuten Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich geben gerne die Sozialstationen, Eltmann Tel. 09522 7094-0, Ebern Tel. 09531 941485-0 und Haßfurt, Tel. 09521 926-500
Entlastung pflegender Angehöriger
Waren Sie als pflegender Angehöriger schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig für sich keine Vertretung organisieren konnten?
Der Gesetzgeber hat für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen.
Wir haben das entsprechende Angebot für Sie!
Sie haben die Möglichkeit, bei uns eine erfahrene und kompetente Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes! Bei Interesse und Rückfragen und für zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung rufen Sie uns an.
Betreuungsnachmittag zweiwöchig von 14:00 - 17:00 Uhr in Ebern
Beratung
Kostenlose Beratung
Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, die häusliche Pflege für einen nahe stehenden Menschen zu übernehmen? Oder Sie interessieren sich für Pflege und wollen sich mit der Vorstellung, eines Tages zu pflegen, auseinandersetzen?
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne. Ihrem Bedarf entsprechend halten wir verschiedene Beratungsangebote vor, die Ihre Krankenkasse für Sie übernimmt:
1. Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege
Wir bieten pflegenden Angehörigen und Interessierten in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse einen kostenlosen Kurs für häusliche Kranken- und Altenpflege an. Praktische Übungen, Informationen und die Auseinandersetzung mit z.B. Leid, Überlastung, Zorn und Sterben sowie Beratungen bilden unter anderem die Inhalte des Kurses. Die Teilnahme vermittelt pflegenden Angehörigen nicht nur das notwendige Wissen, sondern auch das Gefühl, nicht ganz allein mit einer schweren Lebensbürde zu sein. Ehemalige Teilnehmer bestätigen uns immer wieder, wie hilfreich dieses Kursangebot für sie war. Manche treffen sich sogar privat weiter und schaffen es, eine Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige aufzubauen.
Sollten Sie für die Dauer des Kurses eine Ersatzpflegekraft für die Betreuung ihres pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
2. Beratung zuhause
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege, bieten wir Ihnen auch eine Schulung und Beratung direkt bei Ihnen zuhause an. Vorteil der Schulung in der Häuslichkeit ist die zielgerichtete Beratung in Ihrer individuellen Pflegesituation. So können beispielsweise spezielle Pflegetätigkeiten gezeigt und der Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln geübt werden. Die Schulung und Beratung orientiert sich ausschließlich an Ihrem Bedarf. Sie erhalten zudem eine Infomappe mit einem Protokoll der durchgeführten Schulung und individuell zusammengestellte Informationen.
3. Beratung in der Station
Neben dem Kurs für häusliche Krankenpflege und der Beratung vor Ort, bieten wir Ihnen auch eine Beratung in der Sozialstation an. Rufen Sie einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Geschenkgutscheine
„Was schenke ich nur zu ...?“ Diese Frage stellen sich viele, wenn es um besondere Anlässe geht - wie z.B. Geburts- oder Namenstag, Weihnachten, Muttertag - oder wenn man ein Mitbringsel sucht oder einfach eine Freude bereiten möchte. Gerade für ältere, kranke oder pflegebedürftige Menschen ist es oft gar nicht so einfach, ein passendes Geschenk zu finden. Mit einem „Geschenk-Gutschein“ von der Caritas-Sozialstation Haßfurt/Ebern liegt man in jedem Fall richtig. Es werden drei verschiedene Arten von Gutscheinen angeboten: der „Wellness“- und der „Haushalt“-Gutschein sowie das „Vital- und Sicherheitspaket“.
Die Gutscheine mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr können in der Caritas-Sozialstation in Haßfurt, Brüder-Becker-Straße 42, oder in Ebern, Graf-Stauffenberg-Straße 1a gekauft werden. Die Caritasschwestern bringen für ihre Patienten bestellte Gutscheine natürlich gerne auch mit. Fragen werden beantwortet unter 09521 6194-0 oder 09531 941485-0.
Der „Wellness“-Gutschein beinhaltet ein Aromabad nach eigener Wahl oder ein Kleopatrabad – eine Stunde zum Wohlfühlen, Entspannen, Genießen. Das Material bringt die Caritasschwester mit, der Gutschein kann nach Absprache zu jeder Tages- oder Abendzeit eingelöst werden.
Der „Haushalt“-Gutschein bringt Freude in ganz anderer Form. Man stellt individuell die Tätigkeiten zusammen, die für den Beschenkten eine Hilfe sind, z.B. Fenster oder Türen putzen, Hausordnung, Frühjahrs- oder Herbstputz. Die Dauer wird nach dem Bedarf errechnet und bezahlt, einlösbar ist dieser Gutschein zu jeder Tageszeit.
Das „Vital- und Sicherheitspaket“ sieht Kontaktbesuche innerhalb eines Monats vor, einmal wöchentlich Blutzucker- und Blutdruckkontrolle oder ähnliches. Hübsch verpackt sind Gutscheine von der Caritas-Sozialstation Haßfurt/Ebern eine wirklich nette Geschenkidee, die ganz sicher viel Freude bringt. Man kann den besten Einlöse-Zeitpunkt nach Absprache selbst wählen.
Betreuung nach §45b SGB XI
Erhöhung der Beträge auf 104 € und 208 €, sowie Erweiterung des Personenkreises auf alle Pflegebedürftige (auch die nicht die Voraussetzungen erfüllen, also ohne Einschränkung der Alltagskompetenz)! Diese bekommen dann 104 € monatlich. Das Geld kann sowohl für Betreuungsleistungen, als auch für Entlastungsleistungen (z.B. Haushalt) eingesetzt werden.
Betreuungsnachmittag zweiwöchig von 14:00 - 17:00 Uhr in Ebern